Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Jüdischen Beruflichen Bildungszentrums (JBBZ)
1. Allgemeines
1.1 Qualifizierungsmaßnahmen
Der Ausbildungsbetrieb JBBZ (Jüdisches Berufliches Bildungszentrum) führt Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag des AMS-Wiens durch. Die Durchführung dieser Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben des AMS für arbeitsmarktpolitische Schulungen.
1.2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmenden müssen, die für die Aufnahme in eine AMS-Maßnahme geltenden Voraussetzungen erfüllen und während der Kursmaßnahme die geltenden AMS-Regeln einhalten. Für die Teilnahme an Kursmaßnahmen am JBBZ ist keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde erforderlich. Eine positive Einstellung gegenüber dem Judentum sowie die Bereitschaft, sich auf spezifische Notwendigkeiten wie Sicherheitschecks, Speiseregeln, Bekleidungsvorschriften und Teilnahme an Feierlichkeiten einzulassen, sind jedoch unerlässlich. Die Abklärung sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen erfolgt über einen direkten Aufnahmeprozess am JBBZ. Hierfür sind folgende Dokumente vorzulegen: Meldezettel, Sozialversicherungskarte, Reisepass und Strafregisterauszug.
1.3 Erstkontakt
Der Erstkontakt mit dem JBBZ erfolgt per E‑Mail oder telefonisch. Eine persönliche Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktdaten:
Jüdisches Berufliches Bildungszentrum
Adalbert-Stifter-Straße 18
1200 Wien
Telefon: +43 1 33106 500
Fax: +43 1 33106 333
E‑Mail: boi@jbbz.at
Website: www.jbbz.at
2. Organisation und Administration
2.1 Urlaubsanspruch während des Kurszeitraums
Während eines Kursangebotes besteht kein Urlaubsanspruch. Bei längeren Qualifizierungskursen werden schulungsfreie Zeiten vom AMS festgelegt. In Ausnahmefällen wie Todesfall oder schwerer Krankheit in der Familie kann das JBBZ, nach Absprache mit der AMS-Kursbetreuung und Vorlage einer entsprechenden Bestätigung, kurze Erholungszeiten akzeptieren.
2.2 Anwesenheitspflicht
Während des Kurszeitraums besteht Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten sind im Vorhinein der Kursleitung zu melden bzw. im Nachhinein mit einer Zeitbestätigung zu belegen. Entschuldbare Gründe sind Vorstellungsgespräche, Arztbesuche, Amtswege oder Gerichtstermine.
2.3 Verfahren bei Erkrankung
Im Krankheitsfall ist eine sofortige Krankmeldung beim JBBZ (nicht beim AMS) erforderlich. Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Nach Beendigung des Krankenstandes müssen die Kursteilnehmenden am nächsten Werktag im Kurs erscheinen und sich zurückmelden.
2.4 Verfahren bei längeren Krankenständen
Bei Krankenständen von ein bis drei Tagen muss der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf der Bestätigung vermerkt und dem Kursträger vorgelegt werden. Bei längeren Krankenständen erhalten Teilnehmende ab dem vierten Tag Krankenentgelt von der Gebietskrankenkasse. Nach Beendigung des Krankenstandes ist das Original des Krankenentgeltzettels dem Kursinstitut vorzulegen.
2.5 Wiederaufnahme nach Krankenstand
Die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS erhält nach Beendigung des Krankenstandes und Auszahlung des Krankenentgelts eine elektronische Meldung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
2.6 Pflegefreistellung
Im Fall einer Pflegefreistellung sind die Regelungen des § 16 Urlaubsgesetz (UrlG) anzuwenden. Es sind fünf Kurstage pro Jahr entschuldbar, sowie weitere fünf Tage bei einem erkrankten Kind im selben Haushalt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
3. Kursausschluss
3.1 Gründe für Kursausschluss
Mögliche Ausschlussgründe sind:
- Negative Leistung bzw. absehbares Nichterreichen des Ausbildungsziels
- Schwere Verstöße gegen die Hausordnung
- Konsum von Alkohol oder Drogen im Kurs
- Aggressives Verhalten
- Unentschuldigtes, langes oder häufiges Fernbleiben vom Kurs
Vor einem Ausschluss muss eine schriftliche Verwarnung erfolgen. Diese muss den Grund für den möglichen Ausschluss enthalten. Bei erneutem Fehlverhalten nach einer schriftlichen Verwarnung wird der Kursausschluss durchgeführt.
3.2 Sofortiger Kursausschluss
Ein sofortiger Kursausschluss erfolgt bei Gewaltanwendung, Raufhandel, sexueller Belästigung oder Übergriffen.
3.3 Ausschluss aufgrund von Fehlzeiten
Ein Kursausschluss kann erfolgen, wenn durch Fehlzeiten das Kursziel nicht mehr erreicht werden kann. Eine Mindestanwesenheit von 70% der Kursdauer gilt als Orientierungshilfe.
4. Meldungen ans AMS durch die Kursteilnehmenden
Veränderungen der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung, Sterbefall, Erhalt eines Stipendiums) sind umgehend der regionalen Geschäftsstelle des AMS Wien zu melden. Auch eine Wohnsitzänderung ist umgehend zu melden.
5. Finanzielle Leistungen, Kostenersatz, Versicherung
5.1 Finanzielle Leistungen während des Kursbesuchs durch das AMS
Teilnehmende erhalten weiterhin Arbeitslosengeld (ALG) oder Notstandshilfe (NH), sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Unterschreitung des Mindesttagsatzes wird die Differenz als „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“ (DLU) gezahlt. Besteht kein Anspruch auf ALG/NH erhalten die Teilnehmenden ausschließlich DLU.
5.2 Versicherung
Kursteilnehmer sind während der Kursteilnahme unfallversichert. Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, NH oder DLU sind kranken- und pensionsversichert.
6. Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der KundInnen inkl. der bereit-gestellten Lernunterlagen wird seitens des JBBZ, auch im Falle eines Diebstahls, keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der beim JBBZ erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem JBBZ geltend gemacht werden.
7. Datenschutz
Das JBBZ speichert und verarbeitet Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Daten können an beauftragte Auftragsverarbeiter und bei gesetzlicher Verpflichtung an öffentliche Stellen (z.B. AMS) weitergegeben werden. Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zur Verarbeitung stehen den Teilnehmenden zu.