Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Jüdischen Beruflichen Bildungszentrums (JBBZ)

1. All­ge­mei­nes

1.1 Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men

Der Aus­bil­dungs­be­trieb JBBZ (Jüdi­sches Beruf­li­ches Bil­dungs­zen­trum) führt Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men im Auf­trag des AMS-Wiens durch. Die Durch­füh­rung die­ser Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men erfolgt gemäß den Vor­ga­ben des AMS für arbeits­markt­po­li­ti­sche Schu­lun­gen.

1.2 Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

Die Teil­neh­men­den müs­sen, die für die Auf­nahme in eine AMS-Maß­nahme gel­ten­den Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und wäh­rend der Kurs­maß­nahme die gel­ten­den AMS-Regeln ein­hal­ten. Für die Teil­nahme an Kurs­maß­nah­men am JBBZ ist keine Mit­glied­schaft in der jüdi­schen Gemeinde erfor­der­lich. Eine posi­tive Ein­stel­lung gegen­über dem Juden­tum sowie die Bereit­schaft, sich auf spe­zi­fi­sche Not­wen­dig­kei­ten wie Sicher­heits­checks, Spei­se­re­geln, Beklei­dungs­vor­schrif­ten und Teil­nahme an Fei­er­lich­kei­ten ein­zu­las­sen, sind jedoch uner­läss­lich. Die Abklä­rung sämt­li­cher Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen erfolgt über einen direk­ten Auf­nah­me­pro­zess am JBBZ. Hier­für sind fol­gende Doku­mente vor­zu­le­gen: Mel­de­zet­tel, Sozi­al­ver­si­che­rungs­karte, Rei­se­pass und Strafregisterauszug.

1.3 Erst­kon­takt

Der Erst­kon­takt mit dem JBBZ erfolgt per E‑Mail oder tele­fo­nisch. Eine per­sön­li­che Vor­spra­che ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung ist nicht möglich.

Kon­takt­da­ten:

Jüdi­sches Beruf­li­ches Bil­dungs­zen­trum
Adal­bert-Stif­ter-Straße 18
1200 Wien
Tele­fon: +43 1 33106 500
Fax: +43 1 33106 333
E‑Mail: boi@jbbz.at
Web­site: www.jbbz.at

2. Orga­ni­sa­tion und Administration

2.1 Urlaubs­an­spruch wäh­rend des Kurszeitraums

Wäh­rend eines Kurs­an­ge­bo­tes besteht kein Urlaubs­an­spruch. Bei län­ge­ren Qua­li­fi­zie­rungs­kur­sen wer­den schu­lungs­freie Zei­ten vom AMS fest­ge­legt. In Aus­nah­me­fäl­len wie Todes­fall oder schwe­rer Krank­heit in der Fami­lie kann das JBBZ, nach Abspra­che mit der AMS-Kurs­be­treu­ung und Vor­lage einer ent­spre­chen­den Bestä­ti­gung, kurze Erho­lungs­zei­ten akzeptieren.

2.2 Anwe­sen­heits­pflicht

Wäh­rend des Kurs­zeit­raums besteht Anwe­sen­heits­pflicht. Abwe­sen­hei­ten sind im Vor­hin­ein der Kurs­lei­tung zu mel­den bzw. im Nach­hin­ein mit einer Zeit­be­stä­ti­gung zu bele­gen. Ent­schuld­bare Gründe sind Vor­stel­lungs­ge­sprä­che, Arzt­be­su­che, Amts­wege oder Gerichtstermine.

2.3 Ver­fah­ren bei Erkrankung

Im Krank­heits­fall ist eine sofor­tige Krank­mel­dung beim JBBZ (nicht beim AMS) erfor­der­lich. Ab dem ers­ten Tag der Arbeits­un­fä­hig­keit muss eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung vor­ge­legt wer­den. Nach Been­di­gung des Kran­ken­stan­des müs­sen die Kurs­teil­neh­men­den am nächs­ten Werk­tag im Kurs erschei­nen und sich zurückmelden.

2.4 Ver­fah­ren bei län­ge­ren Krankenständen

Bei Kran­ken­stän­den von ein bis drei Tagen muss der Zeit­raum der Arbeits­un­fä­hig­keit auf der Bestä­ti­gung ver­merkt und dem Kurs­trä­ger vor­ge­legt wer­den. Bei län­ge­ren Kran­ken­stän­den erhal­ten Teil­neh­mende ab dem vier­ten Tag Kran­ken­ent­gelt von der Gebiets­kran­ken­kasse. Nach Been­di­gung des Kran­ken­stan­des ist das Ori­gi­nal des Kran­ken­ent­gelt­zet­tels dem Kurs­in­sti­tut vorzulegen.

2.5 Wie­der­auf­nahme nach Krankenstand

Die zustän­dige regio­nale Geschäfts­stelle des AMS erhält nach Been­di­gung des Kran­ken­stan­des und Aus­zah­lung des Kran­ken­ent­gelts eine elek­tro­ni­sche Mel­dung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

2.6 Pfle­ge­frei­stel­lung

Im Fall einer Pfle­ge­frei­stel­lung sind die Rege­lun­gen des § 16 Urlaubs­ge­setz (UrlG) anzu­wen­den. Es sind fünf Kurs­tage pro Jahr ent­schuld­bar, sowie wei­tere fünf Tage bei einem erkrank­ten Kind im sel­ben Haus­halt, das das zwölfte Lebens­jahr noch nicht über­schrit­ten hat.

3. Kurs­aus­schluss

3.1 Gründe für Kursausschluss

Mög­li­che Aus­schluss­gründe sind:

  • Nega­tive Leis­tung bzw. abseh­ba­res Nicht­er­rei­chen des Ausbildungsziels
  • Schwere Ver­stöße gegen die Hausordnung
  • Kon­sum von Alko­hol oder Dro­gen im Kurs
  • Aggres­si­ves Verhalten
  • Unent­schul­dig­tes, lan­ges oder häu­fi­ges Fern­blei­ben vom Kurs

Vor einem Aus­schluss muss eine schrift­li­che Ver­war­nung erfol­gen. Diese muss den Grund für den mög­li­chen Aus­schluss ent­hal­ten. Bei erneu­tem Fehl­ver­hal­ten nach einer schrift­li­chen Ver­war­nung wird der Kurs­aus­schluss durchgeführt.

3.2 Sofor­ti­ger Kursausschluss

Ein sofor­ti­ger Kurs­aus­schluss erfolgt bei Gewalt­an­wen­dung, Rauf­han­del, sexu­el­ler Beläs­ti­gung oder Übergriffen.

3.3 Aus­schluss auf­grund von Fehlzeiten

Ein Kurs­aus­schluss kann erfol­gen, wenn durch Fehl­zei­ten das Kurs­ziel nicht mehr erreicht wer­den kann. Eine Min­dest­an­we­sen­heit von 70% der Kurs­dauer gilt als Orientierungshilfe.

4. Mel­dun­gen ans AMS durch die Kursteilnehmenden

Ver­än­de­run­gen der per­sön­li­chen, fami­liä­ren oder wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nisse (z.B. Geburt eines Kin­des, Hei­rat, Schei­dung, Ster­be­fall, Erhalt eines Sti­pen­di­ums) sind umge­hend der regio­na­len Geschäfts­stelle des AMS Wien zu mel­den. Auch eine Wohn­sitz­än­de­rung ist umge­hend zu melden.

5. Finan­zi­elle Leis­tun­gen, Kos­ten­er­satz, Versicherung

5.1 Finan­zi­elle Leis­tun­gen wäh­rend des Kurs­be­suchs durch das AMS

Teil­neh­mende erhal­ten wei­ter­hin Arbeits­lo­sen­geld (ALG) oder Not­stands­hilfe (NH), sofern die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Bei Unter­schrei­tung des Min­dest­tag­sat­zes wird die Dif­fe­renz als „Bei­hilfe zur Deckung des Lebens­un­ter­hal­tes“ (DLU) gezahlt. Besteht kein Anspruch auf ALG/NH erhal­ten die Teil­neh­men­den aus­schließ­lich DLU.

5.2 Ver­si­che­rung

Kurs­teil­neh­mer sind wäh­rend der Kurs­teil­nahme unfall­ver­si­chert. Teil­neh­mende mit Anspruch auf ALG, NH oder DLU sind kran­ken- und pensionsversichert.

6. Haf­tungs­aus­schluss

Für per­sön­li­che Gegen­stände der Kun­dIn­nen inkl. der bereit-gestell­ten Lern­un­ter­la­gen wird sei­tens des JBBZ, auch im Falle eines Dieb­stahls, keine Haf­tung übernommen.

Aus der Anwen­dung der beim JBBZ erwor­be­nen Kennt­nisse kön­nen kei­ner­lei Haf­tungs­an­sprü­che gegen­über dem JBBZ gel­tend gemacht werden.

7. Daten­schutz

Das JBBZ spei­chert und ver­ar­bei­tet Daten für die Dauer der Geschäfts­be­zie­hung und die gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten. Daten kön­nen an beauf­tragte Auf­trags­ver­ar­bei­ter und bei gesetz­li­cher Ver­pflich­tung an öffent­li­che Stel­len (z.B. AMS) wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Rechte auf Aus­kunft, Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung, Daten­über­trag­bar­keit, Wider­ruf und Wider­spruch zur Ver­ar­bei­tung ste­hen den Teil­neh­men­den zu.