Unser Selbst­ver­ständ­nis
Der Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen ist ein zen­tra­ler Bestand­teil unse­rer Arbeit. Als vom AMS finan­zier­tes Bil­dungs­zen­trum ver­pflich­tet sich das JBBZ, ein siche­res, wert­schät­zen­des und gewalt­freies Lern­um­feld für alle min­der­jäh­ri­gen Aus­zu­bil­den­den und Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu gewähr­leis­ten.
Unser Kin­der- und Jugend­schutz­kon­zept dient der Prä­ven­tion, der früh­zei­ti­gen Risi­ko­er­ken­nung sowie dem pro­fes­sio­nel­len Umgang mit Ver­dachts- und Kri­sen­fäl­len.

Risi­ko­ana­lyse
Die Risi­ko­ana­lyse bil­det die Grund­lage des Kon­zepts. Sie umfasst poten­zi­elle Gefähr­dun­gen wie sexu­elle, phy­si­sche und psy­chi­sche Gewalt, Ver­nach­läs­si­gung sowie schäd­li­che Prak­ti­ken. Ana­ly­siert wer­den orga­ni­sa­to­ri­sche Abläufe, räum­li­che Gege­ben­hei­ten, Rol­len- und Macht­ver­hält­nisse sowie das insti­tu­tio­nelle Klima. Die Risi­ko­ana­lyse wird min­des­tens ein­mal jähr­lich über­prüft.

Mit­ar­bei­tende und Ver­ant­wor­tung
Alle Mit­ar­bei­ten­den legen vor Dienst­an­tritt einen Straf­re­gis­ter­aus­zug vor und wer­den über das Kin­der- und Jugend­schutz­kon­zept infor­miert.
Ein ver­bind­li­cher Ver­hal­tens­ko­dex regelt den pro­fes­sio­nel­len Umgang mit Aus­zu­bil­den­den, defi­niert Nähe und Distanz und lehnt jede Form von Gewalt ab. Er bie­tet Ori­en­tie­rung, Hand­lungs­si­cher­heit und schützt sowohl Jugend­li­che als auch Mit­ar­bei­tende.

Prä­ven­tion und Schutz­maß­nah­men
Zu den zen­tra­len prä­ven­ti­ven Maß­nah­men zäh­len:
eine wert­schät­zende, par­ti­zi­pa­tive päd­ago­gi­sche Hal­tung
die weit­ge­hende Ver­mei­dung von Eins-zu-eins-Situa­tio­nen mit Min­der­jäh­ri­gen
klare Regeln zu pro­fes­sio­nel­ler Distanz und Kon­takt außer­halb der Ein­rich­tung
Sen­si­bi­li­sie­rung vor exter­nen Prak­tika und Berufs­schul­be­su­chen
Work­shops zur siche­ren Nut­zung digi­ta­ler Medien
orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­li­che Maß­nah­men zur Erhö­hung der Trans­pa­renz und Sicher­heit

Beschwer­de­ma­nage­ment und Kri­sen­fälle
Ein nie­der­schwel­li­ges, anony­mes Beschwer­de­sys­tem ermög­licht Aus­zu­bil­den­den und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, Anlie­gen sicher zu mel­den. Beschwer­den wer­den ver­trau­lich und zeit­nah bear­bei­tet.
Für Ver­dachts- und Akut­fälle bestehen klare Not­fall- und Inter­ven­ti­ons­pläne. Ein inter­dis­zi­pli­nä­res Kri­sen­team koor­di­niert das wei­tere Vor­ge­hen in Abstim­mung mit der Lei­tung und zustän­di­gen Behör­den.

Kin­der- und Jugend­schutz­be­auf­tragte
Die Funk­tion der Kin­der- und Jugend­schutz­be­auf­trag­ten über­nimmt
Mag.a Bar­bara Akanu-Stei­ner (akanu.steiner@jbbz.at).
Sie ist zen­trale Ansprech­per­son für Aus­zu­bil­dende und Mit­ar­bei­tende, ver­ant­wort­lich für Schu­lung, Sen­si­bi­li­sie­rung und Wei­ter­ent­wick­lung des Kon­zepts sowie Mit­glied des Kri­sen­teams.

Qua­li­täts­si­che­rung
Das Kin­der- und Jugend­schutz­kon­zept ist im Qua­li­täts­ma­nage­ment des JBBZ ver­an­kert und wird regel­mä­ßig geschult, über­prüft und ein­mal jähr­lich evaluiert.


Ver­hal­tens­ko­dex für den Umgang von Mit­ar­bei­ten­den am JBBZ mit (min­der­jäh­ri­gen) Auszubildenden

Der gemeinsame Aufenthalt mit einer einzelnen minderjährigen Person in einem Raum ist zu vermeiden. Sollte eine 1‑zu‑1 Situation nicht zu umgehen sein, bleibt die Tür offen.
Die Mitnahme von minderjährigen Auszubildenden im privaten PKW ist nicht zulässig.
Einzelne Minderjährige dürfen weder im Lift noch im Firmenfahrzeug mitgenommen werden.
Körperlicher Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Auszubildenden ist zu unterlassen; ausgenommen sind ritualisierte Berührungen wie Händereichen aus besonderem Anlass (Zeugnisübergabe, etc.). Ebenso ist körperliche Nähe, sofern nicht pädagogisch unabdingbar, wie beispielsweise im Rahmen von Erklärungen am Computer, zu vermeiden.
Beabsichtigter privater Kontakt mit minderjährigen Auszubildenden ist zu unterlassen. Ergibt sich zufällig eine private Begegnung, wird professionelle Distanz gehalten.
Beabsichtigte private Kontakte zu volljährigen Auszubildenden sollen vermieden werden. Sollten dennoch private Kontakte zu Auszubildenden bestehen, ist die Leitung zu informieren.
Ungenützte Räume und abgelegene Bereiche (Werkstatt, Archiv, Turnsaal, etc.) sind verschlossen zu halten.
Mitarbeitenden ist die Annahme von Geschenken mit ökonomischem Wert verboten.
Auszubildende und Mitarbeitende sprechen einander mit „Sie“ an. Lehrlinge bzw. Schülerinnen und Schüler können im Einvernehmen geduzt werden.
Die Mitarbeitenden des JBBZ nutzen für die digitale Kommunikation mit Auszubildenden ausschließlich folgende DSGVO-konformen Kanäle: SchoolFox oder JBBZ-E-Mail.
Telefonate mit Auszubildenden dürfen ausschließlich über das Firmentelefon geführt werden.